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16.07.2026 | Aktuelle Meldung | Beschluss des LSBB

15.07.2026

Beschluss des LSBB: Digitale Teilhabe im Alter

Ältere Menschen dürfen durch den immer weiter voranschreitenden gesellschaftlichen Digitalisierungsprozess nicht ausgeschlossen werden. Das Recht auf analoges Leben insbesondere im Alter ist zu akzeptieren und die dafür erforderliche analoge Infrastruktur zu erhalten.

Der LSBB fordert vor diesem Hintergrund den Berliner Senat auf, im Rahmen der staatlich zu gewährleistenden Daseinsvorsorge, allen älteren Bürgerinnen und Bürgern digitale Teilhabe zu ermöglichen.

Er erwartet nach dem Inkrafttreten des Altenhilfestrukturgesetzes am 17. Juni 2026, dass für ältere Menschen, die ein geringes Einkommen haben oder Grundsicherung im Alter erhalten, die Nutzung des Internets im häuslichen Umfeld sowie die Anschaffung von digitaler Technik, die zur Erhaltung und Ermöglichung von Autonomie und Teilhabe beträgt, über die sozialrechtliche Hilfe gefördert wird. Nur so ist die digitale Teilhabe, als Teilhabe im Sinne der Altenhilfe nach § 71 SGB XII, in Umsetzung des Berliner Altenhilfestrukturgesetzes anzuwenden. Die Ausführungsvorschriften bzw. Maßstäbe und Grundsätze zum Altenhilfestrukturgesetz sind entsprechend zu konkretisieren.
Der LSBB fordert zudem ein eigenes Handlungsfeld für die „digitale Teilhabe im Alter“ in den fortzuschreibenden seniorenpolitischen Leitlinien des Senats von Berlin. Es ist mit Maßnahmen zu hinterlegen und umzusetzen.

Begründung:
Obwohl Berlin im Dezember 2023 dem „DigitalPaktAlter“ beigetreten ist, gibt es bisher keine systematische Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen des 8. Altersberichts „Ältere Menschen und Digitalisierung“.

Die Problemanzeigen von Seniorinnen und Senioren in Berlin sind unverändert.
Sie werden im fortschreitenden Digitalisierungsprozess von der Teilhabe oft ausgeschlossen. Die Beispiele sind vielfach und betreffen alle Bereiche des Lebens.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass u.a.
• das Land und die Bezirke über keine fundierte Datenbasis verfügen, um die digitale Souveränität ihrer Bürger und Bürgerinnen zu steuern. Es sind weder die konkreten Unterstützungsbedarfe von Seniorinnen und Senioren in ihren Sozialräumen bekannt noch liegen systematische Erhebungen über die vorhandene Angebotsstruktur zur digitalen Befähigung vor.
• Bedarfe an seniorenspezifischen, kostenlosen Angeboten zur digitalen Befähigung mit Grundkompetenzen besteht. Angebote zur digitalen Befähigung nicht auskömmlich finanziert sind.
• Viele ältere Menschen nicht über ein digitales Existenzminimum verfügen.
• Senioreneinrichtungen ganz überwiegend nicht ausgestattet sind um ihren Gästen digitalen Zugang zu ermöglichen. Es fehlt an der digitalen Infrastruktur sowie an digitalen Endgeräten.

Der LSBB stellt fest, dass seine bisherigen Forderungen, wie auch die Ersuchen bezirklicher Seniorenvertretungen, weder auf Landes- noch auf bezirklicher Ebene in der Politik ausreichend Berücksichtigung gefunden haben.